Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis,
die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Diese ist nicht abschließend und
unterliegt einer ständigen Aktualisierung.
Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste
abhängig. Auch Objekte, welche nicht in dieser Liste verzeichnet sind, können
Kulturdenkmale sein. In dieser Liste werden nur Kulturdenkmale im Sinne von
Bau- und Gartendenkmalen geführt. Archäologische Kulturdenkmale werden von der
Abteilung Archäologie betreut.
Darüber hinaus ist ein großer Teil der Objekte in der Altstadt als Teil der
UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" definiert. Weitere Informationen sind
dem Managementplan UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" zu entnehmen.
Die Denkmalliste wird an anderer Stelle laufend aktualisiert. Die jeweils
aktuelle Version finden Sie als Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck im
PDF-Format unter .